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VdS - Richtlinie 3131.

 

Rauchmelder mit dem “Q”                           

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Rauchmelderpflicht Nordrhein Westfalen

Der Landtag von Nordrhein Westfalen

     

hat am 21. März 2013 eine

   

Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.

Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2016 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 800 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Fragen und Antworten finden Sie hier.

Alle Informationen zum Gesetz finden Sie Sie auf den Seiten des

Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes

Nordrhein-Westfalen.

Welches Risiko tragen Eigentümer bzw. Mieter, wenn sie ihren jeweiligen

Verpflichtungen nicht nachkommen?

Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, verhalten sich rechtswidrig; ein Bußgeld ist jedoch nicht vorgesehen. Die Straf- und Zivilrechtlichen Folgen, wenn Menschen bei einem Brand sterben, sind nicht abzusehen. Kommt es zu einem Brand mit Personenschaden, sind Ermittlungsbehörden in den meisten Fällen mit der Aufklärung befasst. Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit jemand danach fragen, ob Rauchwarnmelder installiert und regelmäßig gewartet wurden. Handelt es sich um eine vermietete Wohnung und der Vermieter ist für den Einbau der Rauchwarnmelder zuständig, kann es großen Ärger geben. Allerdings sind die Sicherheitsvorschriften Bestandteile in Versicherungsbedingungen zu Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Mit diesen wird der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Obliegenheit (Pflicht) verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objektes zu halten. Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an die Sie sich halten müssen. Tun Sie dies nicht, ist die Versicherung im Brandfall unter Umständen von der Leistungspflicht befreit. Oftmals wird argumentiert, dass der Versicherungsnehmer nicht wusste, dass eine Rauchmelderpflicht für seinen Wohnort gilt. In diesem Fall wird im Schadensfall durch das Versicherungsunternehmen grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer beweisen, dass der Schaden auch mit einem Rauchmelder in der Schadenhöhe eingetreten wäre. Dieser Beweis ist praktisch unmöglich. Nichtwissen schützt nicht! Immer mehr Bundesländer führen die Rauchmelderpflicht ein und es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Rauchmelderpflicht verbindlich für ganz Deutschland gilt. Dann ist es sogar unmöglich zu behaupten, Sie hätten nicht gewußt, dass Rauchmelder Pflicht sind. Bereits heute, im Informationszeitalter wird es immer schwieriger, etwas nicht zu wissen. Und das wissen auch die Versicherungen.

Gibt es Rauchwarnmelder für Menschen mit Gehöreinschränkungen?

Für Menschen mit Gehöreinschränkungen gibt es Rauchwarnmelder, die mit Blitzeinrichtungen und Rüttelkissen verbunden werden. Das Gesetz schreibt jedoch nur einen Mindestschutz durch die Eigentümerin oder den Eigentümer mit herkömmlichen batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 vor. Zur Anbringung solch technischer Zusatzausstattung für gehörlose oder hörgeschädigte Mieterinnen oder Mieter ist die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht verpflichtet, der Einbau ist jedoch zu dulden.

Ergänzende Hinweise und Empfehlungen

Bei allen Rauchmeldern sollte das von der Herstellerfirma empfohlene Datum für den Austausch der Geräte beachtet werden, da die Zuverlässigkeit durch Verschmutzung des optischen oder photoelektrischen Systems sowie durch Alterung der Bauteile nach etwa zehn Jahren sinkt. (Quelle:Staatsministerium Baden-Württemberg / Sebastian Fischer / infra-pro Handel und Service GmbH)
Informationen zur Rauchmelder- pflicht in anderen Bundesländern finden Sie über den Link: Rauchmelderpflicht in Deutschland
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